top of page

AGB

Die folgenden AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaftsberatung Dr. Dietz Consulting und Unternehmen, die in herausfordernden wirtschaftlichen Zeiten kompetente Unterstützung suchen. Die AGB sind nach den Grundsätzen der Fairness und Transparenz gestaltet.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wirtschaftsberatung Dr. Dietz Consulting, nachfolgend „DDC“ genannt:

§ 1 Allgemeines

(1) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.

(2) Die DDC ist berechtigt, Beratungsleistungen durch qualifizierte Mitarbeiter oder Partner durchführen zu lassen.

(3) Der Auftraggeber sorgt für organisatorische Rahmenbedingungen, die zur Erfüllung des Beratungsauftrages förderlich sind und einen zügigen Fortschritt im Beratungsauftrag unterstützen.

(4) Zwischen dem Auftraggeber und der DDC besteht stets ein Dienstvertrag. Die Haftung der DDC beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Es gilt als vereinbart, dass bei allen Verträgen und Geschäften die Haftung der Mitglieder der DDC auf das Vermögen der DDC beschränkt ist.

(5) Gegenstand aller Dienstverträge ist die in der Leistungsbeschreibung und die, in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen näher beschriebene Beratung zu einer definierten Maßnahme und nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. DDC erbringt innerhalb seiner Beratertätigkeit keinerlei Rechts- oder Steuerberatung.

(6) Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGBs, juristische Person, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der DDC oder nach unserer Wahl auch der Sitz des Vertragspartners.

§ 2 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge über Beratungs-,Planungs-, Organisations-, Untersuchungs- und Coaching-Tätigkeiten, soweit sich nicht aus dem Angebot des Auftragnehmers oder aus schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten etwas anderes ergibt.

§ 3 Leistungsumfang "Quick Check Programm“

(1) Das Leistungspaket „Quick Check Programm“ wird sowohl für Institutionen sowie Unternehmen angeboten. Es zielt primär auf den Umschwung der wirtschaftlichen Situation im Unternehmen ab.

(2) Das Leistungspaket „Quick Check Programm“ beinhaltet, dass dem Vertragspartner ein definierter Ansprechpartner zur Verfügung steht, der ihn direkt vor Ort, mittels Multimedia und/oder vom DDC-Office aus berät.

(3) Im „Quick Check Programm“ wird durch DDC ein Maßnahmeplan erarbeitet, welcher das Ziel verfolgt, die wirtschaftliche Situation im Unternehmen oder der Institution zu verbessern. Die Erstellung des Maßnahmeplanes sowie die daraus folgenden Aktionen bedürfen der aktiven Mit- und Zuarbeit des Vertragspartners. Der Vertragspartner soll dahin geführt werden, Schwachstellen zu erkennen und zukünftig rechtzeitig gegensteuern zu können. Der Vertragspartner wird daher Zuarbeiten tätigen und angemessene Arbeitsaufgaben von der DDC erhalten. Die termingerechte Erfüllung der jeweiligen Zuarbeit bzw. der Arbeitsaufgabe ist wichtig für den Erfolg des Beratungsprozesses und DDC daher termingerecht mitzuteilen.

Basieren die Folgemaßnahmen auf der Erfüllung einer Zuarbeit oder einer Arbeitsaufgabe, so kann die weitere Beratung erst nach Erfüllung weitergeführt werden. Die Beratung durch DDC ist keine einseitige Bringschuld, sondern muss vom Vertragspartner abgefordert werden. Der Beitrag für das Leistungspaket „Competence Center“ ist daher auch dann zu entrichten, wenn der Vertragspartner keine Beratungsleistung in Anspruch nahm oder eine solche wegen unzureichend durchgeführter Zuarbeit bzw. Arbeitsaufgabe unterbrochen wurde.

(4) Der Umfang der Beratung wird von der DDC vorgegeben und auftragsbezogen individuell gestaltet. Um auch die jeweils aktuellen Umstände berücksichtigen zu können, werden Beratungstermine kurzfristig vergeben. Es liegt im Ermessen der DDC, ob Beratungsleistungen vor Ort, mittels Multimedia oder vom DDC-Office aus durchgeführt werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Form oder einen bestimmten Zeitpunkt besteht nicht. Die DDC ist bemüht, die Wünsche des Vertragspartners zu berücksichtigen.

(5) Da DDC auch akute Notfallmaßnahmen für Mandanten durchführt und das Team letztendlich begrenzt ist, müssen Beratungstermine ggf. kurzfristig oder sogar im Nachgang wieder verlegt werden. Vereinbarte Uhrzeiten stellen lediglich Richtwerte dar. Eventuell verlegte Beratungstermine werden so bald wie möglich nachgeholt. Dies wird von dem Vertragspartner toleriert. Äquivalent kann auch der Vertragspartner vereinbarte Termine absagen oder verschieben, wenn private oder geschäftliche Gründe dies erfordern. Die Vertragsparteien können daraus gegenseitig keine Ansprüche irgendwelcher Art ableiten.

§ 4 Honorare/Spesen

(1) Das Honorar für das Leistungspaket „Quick Check Programm“ richtet sich nach der offiziellen "DDC-Honorarordnung", soweit in besonderen Fällen nicht Abweichendes bestimmt wird. Bei Aufnahme in das DDC Competence Center kann Synonym für das monatliche Honorar auch von einem „Beitrag“ oder „Monatsbeitrag“ gesprochen werden.

(2) Mit Aufnahme in das DDC Competence Center werden eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe eines Monatsbeitrages sowie der erste Monatsbeitrag entrichtet. Die Folgebeiträge sind danach jeweils monatlich im Voraus zu entrichten. Mit dem geleisteten Honorar sind alle telefonischen und dezentral erbrachten Leistungen der DDC im Rahmen des Leistungspakets „turnaround Programm“ abgedeckt. Zusätzliche Honorare werden bei vor Ort Terminen fällig und sind zur Honorarordnung je nach Unternehmensgröße mit bis zu 30% rabattiert. Beauftragt der Vertragspartner Dritte mit zusätzlichen oder ergänzenden Maßnahmen, erfolgt die Beauftragung unabhängig von der Inanspruchnahme der DDC Leistungen. Daraus entstehenden Honorare/Kosten sind vom Auftraggeber direkt zu erstatten und werden nicht von DDC übernommen.

(3) Werden im Rahmen der Beratung Maßnahmen vor Ort durchgeführt, so werden die Kosten für An- und Abreise innerhalb der Rechnungslegung erhoben. Die Abrechnung erfolgt gemäß DDC-Reisekostenordnung (Kilometerpauschale von 0,60€ pro An- und Abreise, unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels zzgl. geltendem Verpflegungsmehraufwand (zurzeit in Deutschland 8-24h 14€; >24h 28€; Ausland gem. Bundesfinanzministerium)). Dauern die Arbeiten vor Ort länger als bis 17 Uhr oder sind bereits auf mehrere Tage geplant, so sorgt der Vertragspartner für eine angemessene Übernachtung des Beraters und übernimmt die Kosten direkt.

§ 5 Vertragsdauer und Kündigung DDC Competence Center

Die Durchführung des Leistungspakets „DDC Competence Center“ stellt einen Coaching Prozess dar, der den Vertragspartner über längere Zeit hinweg begleitet. Das Leistungspaket „DDC Competence Center“ kann monatlich mit Wirkung zum Ende des Folgemonates gekündigt werden. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

§ 6 Datenschutz, Schweigepflicht, salvatorische Klausel

(1) Innerhalb der Geschäftsbeziehung können die unternehmens- und personenbezogenen Daten eines Vertragspartners von der DDC dauerhaft gespeichert werden. Externen wird kein Zugriff auf diese Daten ermöglicht. Der Vertragspartner kann der Datenspeicherung jederzeit schriftlich widersprechen. Die DDC unterliegt der absoluten Schweigepflicht und darf lediglich die Einschätzungen des Vertragspartners über Leistungen der DDC veröffentlichen. Anderweitige Veröffentlichungen sind der DDC untersagt.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen oder Regelungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder Regelungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung oder Regelung soll durch eine Bestimmung oder Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahekommt.

Sollten sich Interpretationsmöglichkeiten oder Widersprüche zwischen diesen AGB und anderen Veröffentlichungen oder Aussagen der DDC ergeben, so sind ausschließlich die AGB gültig.

Dr. Dietz Consulting

 Stand: März 2021

bottom of page